Finanzordnung

  1. Die Finanzordnung regelt die Kassen- und Vermögensverwaltung des Verbandes.
  2. Die Geldmittel sind sparsam und zweckvoll zu verwenden.
  3. Der Kassier ist für eine ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Alle Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen.
  4. Der Verband leistet im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Zuschüsse zu Einzelmei­sterschaften und zu Mannschaftsmeisterschaften des Verbandes, ferner an Einzelspieler auf Verbands- und auch auf höherer Ebene u.a.m. Voraussetzung ist, daß die Zuschüsse vorher vom Vorstand genehmigt werden. Dem 1. Verbandsvorsitzenden steht das Recht zu, bei Zu­schüssen bis zu DM 100,- selbst zu entscheiden.
  5. Den einzelnen Kreisen bleibt es freigestellt, erforderlichenfalls ihrerseits eine zusätzliche Umlage innerhalb des Kreises zu erheben.
  6. Den Vorstandsmitgliedern sind entstandene Unkosten wie folgt zu erstatten:
    1. Sachliche Barauslagen gegen Belege.
    2. Für Reisekosten gelten die Sätze des BLSV.
    3. In besonderen Fällen kann der Vorstand weitere tatsächlich entstandene Unkosten durch Beschluß als erstattungsfähig erklären. Eine Beschlußabschrift ist in diesem Fall dem Ausgabebeleg beizufügen.
    4. Zur Finanzierung der Ausgaben des Bezirks kann eine Bezirksumlage erhoben werden, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

Schlußbemerkung:

Diese überarbeitete bzw. geänderte Finanzordnung wurde von der Mitgliederversamm­lung am 17.04.1993 in Gmund angenommen.

Die Gliederung wurde am 10.09.1994 durch eine numerische Gliederung ersetzt.

Die Finanzordnung enthält alle Änderungen bis zum 04.05.2002.