Bezirksverband Oberbayern im Bayerischen Schachbund e.V.
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Durchführungsbestimmungen der Mannschaftsmeisterschaft U20

Fide-Regeln

In allen Kämpfen wird nach den derzeit gültigen Regeln der FIDE gespielt.

Turnierordnung

Es gilt ausnahmslos die Turnierordnung des Bezirkes Oberbayern. Sofern Sachverhalte nicht explizit unter den Artikeln zu finden sind, die die Jugend bzw. Jugendmannschaftsmeisterschaften betreffen, sind sinngemäß die allgemeinen Bestimmungen anzuwenden.

Durchführungsbestimmungen

Sofern Sachverhalte nicht durch die Anwendung der FIDE-Regeln oder der Turnierordnung eindeutig geregelt sind, gelten die folgenden Durchführungsbestimmungen. Diese werden vom Spielleiter festgelegt und sind für alle Mannschaften und Spieler bindend.

Meldung der Mannschaft

Abgabe der Mannschaftsaufstellungen

Die Mannschaftsaufstellungen sind bis spätestens Sonntag, 30.10.2011 im Ligamanager einzutragen.
Die Mannschaftsaufstellung muss enthalten:

1. Name, Anschrift, Rufnummer(n) und EMail des Mannschaftsführers
2. Name, Anschrift und Rufnummer des Spiellokals, eine kurze Wegbeschreibung sollte ebenfalls mit dabei sein.
3. Reihung der Spieler (s. Spielerliste)

Spielerliste

Eine Mannschaft muss mindestens vier Spieler melden. Die Spieler mit den Brettnummern 1 bis 4 heißen Stammspieler, die Spieler ab Brettnummer 5 Ersatzspieler. Die mögliche Anzahl der Ersatzspieler ist nicht begrenzt.

Die Spieler sind in der entsprechenden Reihenfolge aus der entsprechenden Vereinsliste auszuwählen, die der Ligamanager bereitstellt.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur Spieler(innen) der Jahrgänge 1992 und jünger.
Die Spieler(innen) müssen für den Verein aktives Spielrecht besitzen. Jeder Verein ist darüber selbst verantwortlich und kann sich nicht auf die Kontrolle durch den Spielleiter verlassen.
Wird eine fehlerhafte Aufstellung abgegeben, so ist der Spielleiter berechtigt, nicht spielberechtigte Spieler aus dieser Aufstellung zu streichen!
Der Einsatz eines solchen Spielers in einem Mannschaftskampf hat den sofortigen Verlust mit 0:2 Punkten und 0:4 Brettpunkten zur Folge!

Nachmeldungen von Spielern

Wird nach dem Abgabetermin der Mannschaftsmeldungen ein Spieler nachgemeldet, so ist dieser an die letzte Position der Aufstellung zu setzen.
Der Spieler darf erst eingesetzt werden, wenn dieser vom Referenten für Mitgliedererfassung,  Karl-Heinz Neubauer, eine Freigabe erhalten hat.

Bei Einsatz von ausländischen Spielern sind die Bestimmungen der BSJ zu beachten!

Die Nachmeldung ist vor dem ersten Einsatz dieses Spielers dem Spielleiter mitzuteilen.
Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des Wettkampfes mit 0:2 Mannschafts- und 0:4 Brettpunkten zur Folge.
Setzen beide Mannschaften jeweils einen nicht spielberechtigten Spieler ein, so wird der Wettkampf mit 0:0 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten gewertet.

Der nachgemeldete Spieler ist spielberechtigt, wenn eine entsprechende Bestätigung durch den Spielleiter vorliegt und er in der offiziellen Mannschaftsaufstellung in der Homepage verzeichnet ist oder die Genehmigung des Spielleiters vorliegt.
Die Mannschaftsaufstellungen der einzelnen Vereine können sie ersehen, wenn Sie in der aktuellen Tabelle auf den entsprechenden Verein klicken.

Wenn Sie einen Spieler nachmelden wollen, so gehen Sie am besten wie folgt vor:

Schritt 1 - Spielrecht beantragen

Beantragen Sie sofort bei Herrn Neubauer das aktive Spielrecht. Dies kann einmal als Neuanmeldung geschehen, falls der Spieler bisher noch nie für einen anderen Verein gespielt hat.
Falls der Spieler von einem anderen Verein kommt, muss entsprechend eine Freigabe vorliegen. Zudem ist hier auch die Turnierordnung zu beachten.

Schritt 2 - Nachmeldung

Sobald Sie von Herrn Neubauer eine entsprechende Nachricht erhalten haben, ist der Spieler teilnahmeberechtigt. Leiten Sie dem Spielleiter bitte diese Erklärung zusammen mit der Nachmeldung weiter. Der nachgemeldete Spieler ist am Ende der bisherigen Mannschaftsmeldung einzutragen.
Haben Sie mehrere Spieler gleichzeitig nachzumelden, können Sie entscheiden, in welcher Reihenfolge die nachgemeldeten Spieler einzutragen sind.

Schritt 3 - Spielberechtigung

Der Spieler ist dann Spielberechtigt, wenn er auf der Homepage des Bezirks in Ihrer Mannschaftsaufstellung gepostet ist.
Bei kurzfristigen Vorgängen genügt aber auch eine entsprechende Mail durch den Spielleiter oder auch die mündliche Einverständniserklärung.
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Teilnahmeberechtigung nicht vorhanden war, so wird wie o.a. verfahren.

Spielverlegung

In der U20 ist eine Spielverlegung in der Regel nur während einer Einzelrunde möglich. Eine Spielverlegung setzt in allen Fällen eine Einigung der beiden Vereine voraus. Beide Vereine müssen den  Spielleiter vor dem neuen Termin informieren, am besten eine entsprechende Email senden, aus der hervorgeht, dass eine Einigung zustande kam.
Eine Vorverlegung ist immer zulässig, eine Verlegung des Kampfes nach dem Rundentermin bedarf der Zustimmung des Spielleiters.

Strafbestimmungen

Wurde der Spielleiter nicht über eine Spielverlegung informiert, so haben beide Vereine wegen Verstoßes gegen die Meldefrist 15,- € zu bezahlen.
Erfolgt die Verlegung gegen die Zustimmung des Spielleiters, so gelten beide Vereine als nicht angetreten. Der Kampf wird dann mit 0:0 Mannschafts- und 0:0 Brettpunkten gewertet.

Eine Verlegung gilt offiziell als bestätigt, wenn dies der Spielleiter beiden Mannschaften schriftlich mitgeteilt hat oder die Verlegung offiziell auf der Homepage erscheint.

Schiedsrichter

Vor Beginn des Wettkampfes ist ein Schiedsrichter zu bestimmen, dieser sollte mindestens im Besitz einer Turnierleiterlizenz sein.
Beide Mannschaften können Schiedsrichter vorschlagen, kommt keine Einigung zustande, benennt der Heimverein den Schiedsrichter.
Hierbei sei auf § 3.5 der TO verwiesen, nach der Schiedsrichter mit mindestens Turnierleiterlizenz vorzuziehen sind!
Dies bedeutet:

- Von beiden Vereinen sind Personen mit Turnierleiterlizenz anwesend:
Heimverein benennt bei Nichteinigung den Schiedsrichter

- Nur der Heimverein hat eine Person mit Turnierleiterlizenz dabei:
Heimverein stellt diese als Schiedsrichter

- Nur der Gastverein hat eine Person mit Turnierleiterlizenz dabei:
Gastverein stellt diese als Schiedsrichter

- Von beiden Vereine hat keine der anwesenden Personen Turnierleiterlizenz:
Heimverein benennt bei Nichteinigung den Schiedsrichter

Bei den Doppelrunden stellt jede Mannschaft einen Schiedsrichter. Diese leiten die Kämpfe, an denen ihre eigenen Mannschaften nicht beteiligt sind.

Wettkampfbeginn

Die Wettkämpfe der Vormittagsrunden beginnen um 10.00 Uhr, die der Nachmittagsrunden um 15.00 Uhr. Die Vereine, die an diesem Tag nur eine Runde spielen müssen, können sich auch auf einen früheren Spielbeginn einigen.

Ein Spielbeginn nach 15.00 Uhr bedarf der Genehmigung des Spielleiters.

Wurde die Doppelrunde am Vormittag früher als 14.00 Uhr beendet, so können sich die vier beteiligten Vereine auf einen früheren Beginn der Nachmittagsrunde einigen.

Die Wartepflicht beträgt eine Stunde.

Trifft eine der beiden Mannschaften auch nach Ablauf der Wartefrist nicht ein, so hat diese den Wettkampf mit 0:2 Mannschafts- und 0:4 Brettpunkten verloren.

Bei schuldhaftem Nichtantreten erfolgt gemäß Turnierordnung neben einer Geldstrafe von 50 Euro auch ein Abzug von zwei Punkten für die kommende Saison!

Bei entsprechenden Härtefällen (Witterung, höhere Gewalt) kann der Wettkampf durch den Spielleiter neu angesetzt werden.

Mobiltelefone

Aufgrund Art. 12.3 b) der ab 01.07.2009 gültigen FIDE-Regeln

Ohne Genehmigung des Schiedsrichters ist es dem Spieler untersagt, in das Turnierareal ein
Mobiltelefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel mitzubringen, sofern diese
nicht vollkommen ausgeschaltet sind.
Wenn ein derartiges Gerät ein Geräusch verursacht, verliert der Spieler die Partie.


legt die Spielleitung hier für die Schiedsrichter fest:

1. Hinweis vor Turnierbeginn

Der Schiedsrichter weist unmittelbar vor Beginn des Wettkampfes auf das Verbot von eingeschalteten Mobiltelefonen hin.

2. Pflichten der Spieler

Die Spieler müssen mitgebrachte Mobiltelefone während des Wettkampfes ausschalten.
Die Benutzung des Mobiltelefons während der Partie ist generell verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Schiedsrichter. Dabei ist es unerheblich, ob bei Benutzung des Mobiltelefons das Turnierareal verlassen wird.

3. Pflichten der Betreuer

Die Betreuer müssen, solange sie sich im Turnierareal befinden, ihre Mobiltelefone ebenfalls ausschalten. Sie unterstützen den Schiedsrichter bei der Umsetzung der hier angegebenen Bestimmungen.

4. Bestrafungen

Ein Spieler, dessen Mobiltelefon sich während der Partie im Turnierareal bemerkbar macht, hat seine Partie sofort verloren und bekommt 0 Punkte. Sein Gegner bekommt einen Punkt, es sei denn, dass es diesem nicht mehr möglich ist, eine Mattstellung herbeizuführen. In diesem Fall endet die Partie mit 0,0:0,5.
Über die Auswertung der Partie nach DWZ entscheidet der zuständige Wertungsreferent.

Ein Zuschauer, dessen Mobiltelefon läutet, ist des Turniersaales zu verweisen.
Verhängt ein Schiedsrichter eine der o.a. Strafen, so hat er zusätzlich den Spielleiter darüber zu informieren.

Zeitkontrolle

Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 100 Minuten für die ersten 40 Züge plus 20 Minuten für den Rest der Partie.

Die Uhren sind einheitlich auf 4.20 Uhr zustellen, die erste Zeitkontrolle ist somit um 6.00 Uhr.
Sobald ein Blättchen gefallen ist, hält der Schiedsrichter die Uhr an und stellt, sofern keine Zeitüberschreitung vorliegt, diese bei beiden Spielern um 40 Minuten vor. Die endgültige Zeitkontrolle ist dann um 7.00 Uhr.
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, eine Zeitüberschreitung bei beiden Zeitkontrollterminen festzustellen.

Digitale Uhren sind zulässig und wünschenswert, sofern auf ihnen der Modus 100 min. + 20 min. eingestellt werden kann.

Die Uhren sollten so aufgestellt sein, dass der Schiedsrichter sie alle jederzeit im Blick hat. Der Schiedsrichter ist daher berechtigt, die Sitzordnung der einzelnen Spieler festzulegen.
Ein Recht des Spielers mit den schwarzen Steinen, zu bestimmen, auf welcher Seite des Brettes die Uhr steht, gibt es nicht!

Remisreklamation in der Endspurtphase

Ein Spieler hat das Recht, gemäß Art. 10.2 der FIDE-Regeln ein Remis zu beanspruchen. Da bei den Mannschaftskämpfen kein neutraler Schiedsrichter anwesend ist, gilt Anhang D der FIDE-Regeln.
Somit ist bei einer Reklamation nach Art. 10.2 wie folgt zu verfahren:

  1. Der Schiedsrichter überprüft, ob der Spieler reklamieren darf. Dies ist nur zulässig, wenn dieser eine Restbedenkzeit von höchstens zwei Minuten hat. Die Bedenkzeit darf nicht überschritten sein.
  1. Der Schiedsrichter fragt den Gegner, ob er mit einem Remis einverstanden ist. Eine Reklamation nach Art. 10.2 ist auch als Remisangebot zu verstehen. Ist der Gegner damit einverstanden, ist die Partie sofort remis.
  1. Ansonsten sind dem Spielleiter zu übersenden:
    - Schlussstellung mit Angabe von Uhrzeit und Zugrecht
    - Partieaufzeichnungen beider Spieler
    - Durch welchen Spieler die Reklamation erfolgte
    - Begründung der Reklamation

Der Spielleiter trifft gem. Anhang D der FIDE-Regeln eine Entscheidung

War die Reklamtion also berechtigt, so wird die Partie remis gegeben, ansonsten muss auf Verlust gegen den reklamierenden Spieler entschieden werden.

Ergebnismeldung

Das Ergebnis sollte am selben Tag bis 20.00 Uhr durch den Heimverein in den Ligamanager eingetragen werden. Bei Doppelrunden ist der ausrichtende Verein für die Ergebnisübermittlung verantwortlich.
Sollte die Eintragung in den Ligamanager technische Probleme bereiten, so ist das Ergebnis dem  Spielleiter durch den Heimverein per EMail oder Fax zu melden.
Ist keine Email- oder Fax-Möglichkeit vorhanden, so sollte das Ergebnis (Mit den Namen und Ergebnissen an den einzelnen Brettern) fernmündlich ebenfalls bis 20.00 Uhr dem Spielleiter mitgeteilt werden.

Dies gilt auch für Nachholtermine!

Die Wettkampfkarte ist nur im Protestfall durch den Heimverein an den Spielleiter zu senden, ansonsten ist sie bis drei Monate nach Ende der letzten Runde aufzubewahren.

Die Überschreitung des Meldetermins (21.00 Uhr am Spieltag) wird mit 15,- € bestraft.


© M. Walter
Letzte Änderung: 10.10.2011